Amalgamverbot

Was jetzt in den Zahn kommt

Alles, was Sie über das seit Januar 2025 geltende Amalgamverbot wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der EU das Amalgamverbot, was heißt, dass Amalgam weit­ge­hend ver­bo­ten ist. Das betrifft nicht nur Zahnärztinnen und Zahnärzte, son­dern vor allem Sie als Patientin oder Patient. Denn die sil­ber­far­be­nen Füllungen, die vie­le noch aus Kindertagen ken­nen, ver­schwin­den end­gül­tig aus deut­schen Mündern. Oder fast. Wer jetzt eine Füllung braucht, steht jeden­falls vor neu­en Optionen. Grund genug, die wich­tigs­ten Fragen zu beant­wor­ten: Warum ist Amalgam ver­bo­ten? Was kommt statt­des­sen in den Zahn? Und was soll­ten Sie jetzt wissen?

Warum wurde Amalgam verboten?

Amalgam ent­hält Quecksilber. Das ist zwar in der Legierung gebun­den und galt im Mundraum lan­ge als rela­tiv sta­bil – aber eben nur rela­tiv. Beim Einsetzen, Entfernen oder bei star­kem Zähneknirschen kön­nen Dämpfe ent­ste­hen. Außerdem gelangt das Material beim Ausbohren über das Abwasser in die Umwelt. Und dort rich­tet es Schaden an.

Die EU ver­folgt seit Jahren eine Strategie zur Reduktion von Quecksilber, und die Zahnmedizin war einer der letz­ten Bereiche, in denen die­ses Metall noch regel­mä­ßig ver­wen­det wur­de. Nun ist dank Amalgamverbot Schluss damit – zumin­dest für neue Füllungen. Das Verbot der Quecksilber-Zahnfüllung ist also ein wei­te­rer Schritt in Richtung Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Wichtig: Bestehende Amalgamfüllungen müs­sen nicht ent­fernt wer­den, solan­ge sie sta­bil sind und kei­ne Beschwerden ver­ur­sa­chen. Wer aber ohne­hin zum Zahnarzt muss und über eine Erneuerung nach­denkt, soll­te die Gelegenheit nut­zen und sich bera­ten lassen.

Alternativen zum Amalgam: Keramik, Komposit & Co.

Auch ohne Amalgam ist die Auswahl an Füllungsmaterialien sehr viel­fäl­tig, aber auch etwas kom­ple­xer. Hier ein Überblick über die gän­gi­gen Alternativen:

  1. Kunststofffüllungen (Komposite): Diese bestehen aus einem Kunststoff-Keramik-Gemisch und sind zahn­far­ben. Sie eig­nen sich gut für klei­ne­re bis mitt­le­re Defekte. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt klebt das Material direkt in den Zahn. Das sieht gut aus, hält aber nicht ewig.
  2. Dentinadhäsive Klebefüllungen: Hierbei han­delt es sich eben­falls um Kompositfüllungen, die jedoch mit­hil­fe spe­zi­el­ler Klebetechniken beson­ders fest mit der Zahnsubstanz ver­bun­den wer­den. Dabei kom­men soge­nann­te Haftvermittler zum Einsatz, die eine mikro­me­cha­ni­sche Verbindung zwi­schen Zahnbein (Dentin) und Füllung her­stel­len. Dentinadhäsive Füllungen bie­ten eine höhe­re Stabilität und Dichtigkeit und sind vor allem bei grö­ße­ren Defekten oder in ästhe­tisch sen­si­blen Bereichen die bevor­zug­te Methode. Aufgrund des höhe­ren Aufwands gehö­ren sie aller­dings nicht immer zur Kassenleistung – ins­be­son­de­re im Seitenzahnbereich.
  3. Keramikinlays: Wer Wert auf Ästhetik legt, lan­det häu­fig bei Keramik. Diese Inlays wer­den im Labor oder mit moder­ner CAD/CAM-Technik her­ge­stellt und dann pass­ge­nau in den Zahn ein­ge­klebt. Sie sind lang­le­big, sta­bil und optisch kaum vom natür­li­chen Zahn zu unter­schei­den. Der Preis liegt aller­dings über dem einer Kunststofffüllung.
  4. Goldinlays: Ja, es gibt sie noch. Gold ist aus zahn­me­di­zi­ni­scher Sicht ein her­vor­ra­gen­des Material. Es ist äußerst halt­bar und sehr gut ver­träg­lich. Wer den Glanz liebt (oder ein Statement set­zen möch­te), kann sich Gold ins Gebiss set­zen las­sen. Der Preis ist hoch, die Optik Geschmackssache.
  5. Zementfüllungen: Glasionomerzemente sind eine ein­fa­che, kos­ten­güns­ti­ge Lösung – aller­dings nicht beson­ders lang­le­big. Oft kom­men sie als pro­vi­so­ri­sche Versorgung zum Einsatz, etwa bei Kindern oder als Übergangslösung.

Erfahren Sie, wie wei­ße Füllungen als Alternative zu Amalgam Ihr Lächeln siche­rer und schö­ner machen können.

Zahnarztkosten und Kassenleistung: Wer zahlt nach dem Amalgamverbot was?

Die gesetz­li­che Krankenversicherung über­nimmt in der ver­trags­zahn­ärzt­li­chen Versorgung nur die soge­nann­te Regelversorgung. Vor dem Amalgamverbot gehör­ten Amalgamfüllungen bei den Seitenzähnen dazu. Nach dem Amalgamverbot wird statt­des­sen in der Regel eine ein­fa­che Komposit- oder Zementfüllung gezahlt. Das heißt: Die Krankenkasse über­nimmt nur das, was medi­zi­nisch not­wen­dig, zweck­mä­ßig und wirt­schaft­lich ist – das soge­nann­te Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiterhin.

Versicherte haben laut § 28 Abs. 2 SGB V Anspruch auf eine zuzah­lungs­freie Füllung – solan­ge sie sich für die von den Richtlinien vor­ge­se­he­ne Standardversorgung ent­schei­den. Diese wird über die BEMA-Positionen 13a bis 13d abge­rech­net. Entscheiden Sie sich hin­ge­gen für eine Versorgung, die dar­über hin­aus­geht, zah­len Sie die ent­ste­hen­den Mehrkosten selbst. Solche Leistungen wer­den in einer Mehrkostenvereinbarung geregelt.

Dazu gehö­ren zum Beispiel:

  • Füllungen in Mehrfarbentechnik zur ästhe­ti­schen Optimierung
  • Adhäsivtechnik im Seitenzahnbereich (Ausnahmefälle ausgenommen)
  • Einlagefüllungen/Inlays aus Keramik oder Gold
  • Goldhämmerfüllungen

Das bedeu­tet kon­kret: Die Kasse betei­ligt sich auch nach dem Amalgamverbot nur in dem Umfang, wie sie es bei einer Standardfüllung tun wür­de. Alles dar­über hin­aus­ge­hen­de zah­len Sie pri­vat. Wie hoch die­se Summe aus­fällt, hängt vom Aufwand und Material ab. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan geben – so wis­sen Sie, wor­auf Sie sich einlassen.

Ablauf einer Füllung ohne Amalgam beim Zahnarzt

Der Ablauf in Ihrer Zahnarztpraxis bleibt weit­ge­hend gleich. Die betrof­fe­ne Stelle wird von Karies befreit, gerei­nigt und anschlie­ßend mit dem gewähl­ten Material gefüllt. Bei Kompositen erfolgt dies schicht­wei­se, wobei jede Schicht mit einem spe­zi­el­len Licht gehär­tet wird.

Bei Keramikinlays sind meh­re­re Schritte not­wen­dig: Zunächst erfolgt eine Präparation und Abformung (oder ein digi­ta­ler Scan), danach wird das Inlay indi­vi­du­ell her­ge­stellt. In der Zwischenzeit schützt eine pro­vi­so­ri­sche Füllung den Zahn.

Amalgamausstieg Was passiert mit bestehenden Amalgamfüllungen?

Die gute Nachricht: Sie dür­fen im Mund blei­ben – solan­ge sie intakt sind. Viele Menschen tra­gen ihre Amalgamfüllungen seit Jahrzehnten ohne Probleme. Wenn Sie sie den­noch erset­zen möch­ten, etwa aus ästhe­ti­schen oder gesund­heit­li­chen Gründen, soll­ten Sie sich aus­führ­lich bera­ten las­sen. Denn das Entfernen birgt ein gewis­ses Risiko, da dabei Quecksilber frei­ge­setzt wer­den kann.

Moderne Zahnarztpraxen – auch in Köln – nut­zen spe­zi­el­le Absaugsysteme mit Filtern, um die Belastung zu mini­mie­ren. In bestimm­ten Fällen kann eine beglei­ten­de Ausleitungstherapie sinn­voll sein. Klingt viel­leicht auf­wän­dig, ist in pro­fes­sio­nel­len Händen aber eine rou­ti­nier­te Angelegenheit.

Welche Füllung ist für Sie geeignet?

Das hängt von ver­schie­de­nen Faktoren ab:

  • Größe und Lage des Defekts
  • Ästhetische Ansprüche
  • Budget
  • Allergien oder Materialunverträglichkeiten

Für klei­ne Löcher im Backenzahnbereich reicht oft eine ein­fa­che Kompositfüllung. Bei grö­ße­ren Defekten oder im sicht­ba­ren Bereich lohnt sich die Investition in Keramik oder – wer es mag – Gold. Entscheidend ist, dass die gewähl­te Lösung zu Ihnen passt – medi­zi­nisch, optisch und finanziell.

Besprechen Sie Ihre Wünsche offen mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. In Köln gibt es vie­le moder­ne Praxen, die Ihnen unter­schied­li­che Optionen trans­pa­rent auf­zei­gen können.

Verträglichkeit von Füllungsmaterialien im Überblick

Ja, die gibt es – wenn auch sel­ten mit gra­vie­ren­den Auswirkungen. Die heu­te gän­gi­gen Füllmaterialien gel­ten als gut erforscht und wer­den in der Regel gut ver­tra­gen. Dennoch kann es vor­kom­men, dass ein­zel­ne Menschen emp­find­lich auf bestimm­te Bestandteile reagieren.

Gold und Keramik gel­ten als beson­ders kör­per­freund­lich, sind aber kos­ten­in­ten­si­ver. Komposite ent­hal­ten Kunstharze, auf die in sehr sel­te­nen Fällen all­er­gi­sche Reaktionen mög­lich sind. Zemente sind güns­tig, haben aber eine begrenz­te Lebensdauer und eig­nen sich daher eher für Übergangslösungen.

Lassen Sie sich bei Unsicherheiten bera­ten – gute Zahnärzte in Köln wie die Zahnärzte in der Klinik am Ring neh­men sich dafür die nöti­ge Zeit.

Warum betrifft das Thema Amalgamverbot so viele Patientinnen und Patienten?

Weil Millionen Menschen in Deutschland noch Amalgam im Mund tra­gen – ein Erbe der frü­he­ren Zahnmedizin. Das Thema Amalgamverbot, Amalgamersatz oder auch “Verzicht auf queck­sil­ber­hal­ti­ge Zahnfüllungen” betrifft also längst nicht nur neue Patienten, son­dern auch vie­le, die bereits län­ger in Behandlung sind. Besonders wich­tig ist Aufklärung für alle, die eine neue Füllung brau­chen – ob in Köln oder anderswo.

Ihre nächsten Schritte

  • Lassen Sie Ihre alten Füllungen regel­mä­ßig kontrollieren.
  • Fragen Sie bei Bedarf gezielt nach Alternativen.
  • Lassen Sie sich nicht von Optik oder Preis allein lei­ten – die Funktion zählt.
  • Und: Wählen Sie eine Zahnarztpraxis, die trans­pa­rent mit dem Thema umgeht.

Zahnärzte in Köln und bun­des­weit sind längst auf die neu­en Anforderungen vor­be­rei­tet. Das Amalgamverbot mar­kiert einen Wendepunkt – weg von einem umstrit­te­nen Material, hin zu moder­ner Zahnheilkunde.

Ob Sie sich für Kunststoff, Keramik oder Gold ent­schei­den: Wichtig ist, dass Sie sich gut bera­ten und behan­delt füh­len. Denn am Ende soll die Füllung nicht nur hal­ten, son­dern auch zu Ihnen pas­sen – und das mög­lichst lange.

Mehr zum Thema Amalgamverbot erfah­ren Sie auf der Website der DGZMA.

Hier der Link zur ent­spre­chen­den EU-Verordnung.

Wichtig zu wis­sen: Amalgam in der Schwangerschaft.

Sie wünschen sich gerade Zähne und einen gesunden Biss?

Möchten Sie Ihre Amalgam-Füllung prü­fen las­sen oder wün­schen sich eine Beratung zum Thema Alternativen? Dann spre­chen Sie uns ger­ne an.