Alles, was Sie über das seit Januar 2025 geltende Amalgamverbot wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der EU das Amalgamverbot, was heißt, dass Amalgam weitgehend verboten ist. Das betrifft nicht nur Zahnärztinnen und Zahnärzte, sondern vor allem Sie als Patientin oder Patient. Denn die silberfarbenen Füllungen, die viele noch aus Kindertagen kennen, verschwinden endgültig aus deutschen Mündern. Oder fast. Wer jetzt eine Füllung braucht, steht jedenfalls vor neuen Optionen. Grund genug, die wichtigsten Fragen zu beantworten: Warum ist Amalgam verboten? Was kommt stattdessen in den Zahn? Und was sollten Sie jetzt wissen?
Warum wurde Amalgam verboten?
Amalgam enthält Quecksilber. Das ist zwar in der Legierung gebunden und galt im Mundraum lange als relativ stabil – aber eben nur relativ. Beim Einsetzen, Entfernen oder bei starkem Zähneknirschen können Dämpfe entstehen. Außerdem gelangt das Material beim Ausbohren über das Abwasser in die Umwelt. Und dort richtet es Schaden an.
Die EU verfolgt seit Jahren eine Strategie zur Reduktion von Quecksilber, und die Zahnmedizin war einer der letzten Bereiche, in denen dieses Metall noch regelmäßig verwendet wurde. Nun ist dank Amalgamverbot Schluss damit – zumindest für neue Füllungen. Das Verbot der Quecksilber-Zahnfüllung ist also ein weiterer Schritt in Richtung Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Wichtig: Bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, solange sie stabil sind und keine Beschwerden verursachen. Wer aber ohnehin zum Zahnarzt muss und über eine Erneuerung nachdenkt, sollte die Gelegenheit nutzen und sich beraten lassen.
Alternativen zum Amalgam: Keramik, Komposit & Co.
Auch ohne Amalgam ist die Auswahl an Füllungsmaterialien sehr vielfältig, aber auch etwas komplexer. Hier ein Überblick über die gängigen Alternativen:
- Kunststofffüllungen (Komposite): Diese bestehen aus einem Kunststoff-Keramik-Gemisch und sind zahnfarben. Sie eignen sich gut für kleinere bis mittlere Defekte. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt klebt das Material direkt in den Zahn. Das sieht gut aus, hält aber nicht ewig.
- Dentinadhäsive Klebefüllungen: Hierbei handelt es sich ebenfalls um Kompositfüllungen, die jedoch mithilfe spezieller Klebetechniken besonders fest mit der Zahnsubstanz verbunden werden. Dabei kommen sogenannte Haftvermittler zum Einsatz, die eine mikromechanische Verbindung zwischen Zahnbein (Dentin) und Füllung herstellen. Dentinadhäsive Füllungen bieten eine höhere Stabilität und Dichtigkeit und sind vor allem bei größeren Defekten oder in ästhetisch sensiblen Bereichen die bevorzugte Methode. Aufgrund des höheren Aufwands gehören sie allerdings nicht immer zur Kassenleistung – insbesondere im Seitenzahnbereich.
- Keramikinlays: Wer Wert auf Ästhetik legt, landet häufig bei Keramik. Diese Inlays werden im Labor oder mit moderner CAD/CAM-Technik hergestellt und dann passgenau in den Zahn eingeklebt. Sie sind langlebig, stabil und optisch kaum vom natürlichen Zahn zu unterscheiden. Der Preis liegt allerdings über dem einer Kunststofffüllung.
- Goldinlays: Ja, es gibt sie noch. Gold ist aus zahnmedizinischer Sicht ein hervorragendes Material. Es ist äußerst haltbar und sehr gut verträglich. Wer den Glanz liebt (oder ein Statement setzen möchte), kann sich Gold ins Gebiss setzen lassen. Der Preis ist hoch, die Optik Geschmackssache.
- Zementfüllungen: Glasionomerzemente sind eine einfache, kostengünstige Lösung – allerdings nicht besonders langlebig. Oft kommen sie als provisorische Versorgung zum Einsatz, etwa bei Kindern oder als Übergangslösung.
Zahnarztkosten und Kassenleistung: Wer zahlt nach dem Amalgamverbot was?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der vertragszahnärztlichen Versorgung nur die sogenannte Regelversorgung. Vor dem Amalgamverbot gehörten Amalgamfüllungen bei den Seitenzähnen dazu. Nach dem Amalgamverbot wird stattdessen in der Regel eine einfache Komposit- oder Zementfüllung gezahlt. Das heißt: Die Krankenkasse übernimmt nur das, was medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist – das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiterhin.
Versicherte haben laut § 28 Abs. 2 SGB V Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung – solange sie sich für die von den Richtlinien vorgesehene Standardversorgung entscheiden. Diese wird über die BEMA-Positionen 13a bis 13d abgerechnet. Entscheiden Sie sich hingegen für eine Versorgung, die darüber hinausgeht, zahlen Sie die entstehenden Mehrkosten selbst. Solche Leistungen werden in einer Mehrkostenvereinbarung geregelt.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Füllungen in Mehrfarbentechnik zur ästhetischen Optimierung
- Adhäsivtechnik im Seitenzahnbereich (Ausnahmefälle ausgenommen)
- Einlagefüllungen/Inlays aus Keramik oder Gold
- Goldhämmerfüllungen
Das bedeutet konkret: Die Kasse beteiligt sich auch nach dem Amalgamverbot nur in dem Umfang, wie sie es bei einer Standardfüllung tun würde. Alles darüber hinausgehende zahlen Sie privat. Wie hoch diese Summe ausfällt, hängt vom Aufwand und Material ab. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan geben – so wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.
Ablauf einer Füllung ohne Amalgam beim Zahnarzt
Der Ablauf in Ihrer Zahnarztpraxis bleibt weitgehend gleich. Die betroffene Stelle wird von Karies befreit, gereinigt und anschließend mit dem gewählten Material gefüllt. Bei Kompositen erfolgt dies schichtweise, wobei jede Schicht mit einem speziellen Licht gehärtet wird.
Bei Keramikinlays sind mehrere Schritte notwendig: Zunächst erfolgt eine Präparation und Abformung (oder ein digitaler Scan), danach wird das Inlay individuell hergestellt. In der Zwischenzeit schützt eine provisorische Füllung den Zahn.
Amalgamausstieg Was passiert mit bestehenden Amalgamfüllungen?
Die gute Nachricht: Sie dürfen im Mund bleiben – solange sie intakt sind. Viele Menschen tragen ihre Amalgamfüllungen seit Jahrzehnten ohne Probleme. Wenn Sie sie dennoch ersetzen möchten, etwa aus ästhetischen oder gesundheitlichen Gründen, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Denn das Entfernen birgt ein gewisses Risiko, da dabei Quecksilber freigesetzt werden kann.
Moderne Zahnarztpraxen – auch in Köln – nutzen spezielle Absaugsysteme mit Filtern, um die Belastung zu minimieren. In bestimmten Fällen kann eine begleitende Ausleitungstherapie sinnvoll sein. Klingt vielleicht aufwändig, ist in professionellen Händen aber eine routinierte Angelegenheit.
Welche Füllung ist für Sie geeignet?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Größe und Lage des Defekts
- Ästhetische Ansprüche
- Budget
- Allergien oder Materialunverträglichkeiten
Für kleine Löcher im Backenzahnbereich reicht oft eine einfache Kompositfüllung. Bei größeren Defekten oder im sichtbaren Bereich lohnt sich die Investition in Keramik oder – wer es mag – Gold. Entscheidend ist, dass die gewählte Lösung zu Ihnen passt – medizinisch, optisch und finanziell.
Besprechen Sie Ihre Wünsche offen mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. In Köln gibt es viele moderne Praxen, die Ihnen unterschiedliche Optionen transparent aufzeigen können.
Verträglichkeit von Füllungsmaterialien im Überblick
Ja, die gibt es – wenn auch selten mit gravierenden Auswirkungen. Die heute gängigen Füllmaterialien gelten als gut erforscht und werden in der Regel gut vertragen. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Menschen empfindlich auf bestimmte Bestandteile reagieren.
Gold und Keramik gelten als besonders körperfreundlich, sind aber kostenintensiver. Komposite enthalten Kunstharze, auf die in sehr seltenen Fällen allergische Reaktionen möglich sind. Zemente sind günstig, haben aber eine begrenzte Lebensdauer und eignen sich daher eher für Übergangslösungen.
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten – gute Zahnärzte in Köln wie die Zahnärzte in der Klinik am Ring nehmen sich dafür die nötige Zeit.
Warum betrifft das Thema Amalgamverbot so viele Patientinnen und Patienten?
Weil Millionen Menschen in Deutschland noch Amalgam im Mund tragen – ein Erbe der früheren Zahnmedizin. Das Thema Amalgamverbot, Amalgamersatz oder auch “Verzicht auf quecksilberhaltige Zahnfüllungen” betrifft also längst nicht nur neue Patienten, sondern auch viele, die bereits länger in Behandlung sind. Besonders wichtig ist Aufklärung für alle, die eine neue Füllung brauchen – ob in Köln oder anderswo.
Ihre nächsten Schritte
- Lassen Sie Ihre alten Füllungen regelmäßig kontrollieren.
- Fragen Sie bei Bedarf gezielt nach Alternativen.
- Lassen Sie sich nicht von Optik oder Preis allein leiten – die Funktion zählt.
- Und: Wählen Sie eine Zahnarztpraxis, die transparent mit dem Thema umgeht.
Zahnärzte in Köln und bundesweit sind längst auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Das Amalgamverbot markiert einen Wendepunkt – weg von einem umstrittenen Material, hin zu moderner Zahnheilkunde.
Ob Sie sich für Kunststoff, Keramik oder Gold entscheiden: Wichtig ist, dass Sie sich gut beraten und behandelt fühlen. Denn am Ende soll die Füllung nicht nur halten, sondern auch zu Ihnen passen – und das möglichst lange.
Mehr zum Thema Amalgamverbot erfahren Sie auf der Website der DGZMA.
Hier der Link zur entsprechenden EU-Verordnung.
Wichtig zu wissen: Amalgam in der Schwangerschaft.